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Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 03.09.2009
- 1 B 215/09 -
Hundebellen: Hunde können dem Halter bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen weggenommen werden
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hund, der wegen seines Bellens unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursacht, sichergestellt werden darf
Hundehalter müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Lieblinge nicht ständig lautstark kläffen. Ansonsten können die Hunde behördlich sichergestellt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um zwei Dobermannhunde, die ein Grundstück bewachten. Täglich - teilweise auch nachts - war das Bellen der
OVG: Sicherstellung rechtmäßig
Zu Recht, entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen. Die
Keine Einlassung zu künftiger Lärmvermeidung
Schließlich hätten die Halter auch nicht erläutert, welche Maßnahmen sie zukünftig ergreifen würden, um den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2010
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 10092
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