wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 10.03.2010
1 B 60/10 -

OVG: Teilnahme an Klassenfahrt in die Türkei für Schüler mit geduldetem Aufenthalt muss ermöglicht werden

Langjähriger Duldungsstatus darf in Deutschland aufgewachsene Kinder nicht bei der Erfüllung der Schulpflicht benachteiligen

Das Oberverwaltungsgericht hat die Ausländerbehörde Bremen im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, zwei Schülern, deren Aufenthalt in Deutschland lediglich geduldet ist, durch Ausstellung eines Notreiseausweises die Teilnahme an einer Klassenfahrt in die Türkei zu ermöglichen.

Die beiden Schüler - 16 und 19 Jahre alt - besuchen die Klasse 9 einer erweiterten Hauptschule. Sie sind beide in Deutschland geboren, ihr Aufenthalt ist aber lediglich geduldet. Der Duldungsstatus hängt damit zusammen, dass ihre Eltern in der Vergangenheit falsche Angaben über die Staatsangehörigkeit der Familie gemacht haben. Die 16jährige Schülerin ist wegen ihrer sehr guten schulischen Leistungen mit einem Stipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft ausgezeichnet worden.

Sachverhalt

Die Schule beabsichtigt, für die Zeit vom 13. März bis zum 20. März 2010 im Rahmen eines Schüleraustauschvorhabens eine Klassenfahrt nach Istanbul durchzuführen. Es soll dort die Partnerschule besucht werden, mit der bereits jetzt über eine Internetplattform gemeinsame Unterrichtsprojekte durchgeführt werden. Aufgrund ihres lediglich geduldeten Aufenthalts waren die beiden Schüler daran gehindert, an der Klassenfahrt teilzunehmen. Sie mussten schon damit rechnen, nicht in die Türkei einreisen zu dürfen. Erst recht mussten aber davon ausgehen, von den Grenzbehörden an der Wiedereinreise in das Bundesgebiet gehindert zu werden. Der Versuch, mit der Ausländerbehörde eine Regelung zu finden, die ihnen die Teilnahme an der Klassenfahrt ermöglichen würde, misslang.

Notreiseausweis darf in Ausnahmefällen auch für geduldete Ausländer ausgestellt werden

Das Oberverwaltungsgericht hat die Ausländerbehörde jetzt auf Antrag der beiden Schüler zur Ausstellung eines Notreiseausweises verpflichtet. Ein solcher Ausweis ermöglicht die Aus- und Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass dieser Ausweis in Ausnahmefällen auch an geduldete Ausländer erteilt werden kann. Denn es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an der Teilnahme an der Klassenfahrt. Das Bremische Schulgesetz erstrecke die Schulpflicht ausdrücklich auch auf Schulfahrten. Im Hinblick auf den Duldungsstatus der beiden Schüler sei zu berücksichtigen, dass aufgrund der Geburt und des Aufwachsens in Deutschland besondere Verhältnisse vorliegen würden. Ein langjähriger Duldungsstatus hier geborener und aufgewachsener Ausländer müsse als problematisch angesehen werden und dürfe die Betreffenden jedenfalls bei der Erfüllung der Schulpflicht nicht benachteiligen. Das Oberverwaltungsgericht mahnt in dem Beschluss ein Zusammenwirken der beteiligten Behörden an, um in der Zukunft Schülern in vergleichbaren Situationen eine Teilnahme an – von der Schulpflicht erfassten – Schulveranstaltungen zu ermöglichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2010
Quelle: ra-online, OVG Bremen

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: gedulete Ausländer | Klassenfahrt | Reiseausweis | Schulpflicht | Türkei | türkischer | türkisches

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9349 Dokument-Nr. 9349

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9349

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?