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Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.02.2020
- 1 Bs 6/20 -
Berufsschülerin darf im Unterricht Niqab tragen
OVG Hamburg weist Beschwerde der Stadt zurück
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass eine 16-jährige Berufsschülerin weiterhin mit Niqab am Unterricht teilnehmen kann. Das Gericht verwies darauf, dass die Schülerin für sich die vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen kann.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Schulbehörde gegenüber der Mutter einer 16-jährigen Berufsschülerin, die einen sogenannten
Schülerin kann vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg wies das Oberverwaltungsgericht Hamburg zurück. Zur Begründung verwies das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf, dass es für die gegen die Mutter der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg/ra-online (pm/kg)
- Muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier beim Besuch eines Abendgymnasiums tragen
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 22.08.2016
[Aktenzeichen: 1 B 81/16]) - Gesichtsschleier: Bayerische Schulen dürfen gesichtsverhüllenden Schleier verbieten
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.04.2014
[Aktenzeichen: 7 CS 13.2592])
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Dokument-Nr. 28385
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