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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tanzschule“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2020
- 1 LA 162/18 -

Tanzschule im Kerngebiet als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig

Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule

Eine Tanzschule ist im Kerngebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig. Einer Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule steht daher grundsätzlich nichts im Wege. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Baubehörde, weil diese der Betreiberin einer Tanzschule eine Genehmigung zum Betrieb einer Tanzschule auf dem Nachbargrundstück erteilt hatte. Die Grundstücke lagen im "Kerngebiet" im Sinne von § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei die Tanzschule im Kerngebiet bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise als sonstiger nicht störender Gewerbetreib allgemein zulässig. Dagegen richtete sich der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2020
- 1 B 81/20 -

Tanzschule muss geschlossen bleiben

Wiedereröffnung trotz maßgebender Hygiene nicht gestattet

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Antragstellerin die begehrte Wiedereröffnung ihrer Tanzschule auch unter Beachtung der maßgeblichen Hygiene und Abstands­vorschriften der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2-Bekämpfungs­verordnung) nicht gestattet ist.

Die Antragstellerin bietet in ihrer Tanzschule regelmäßig Kurse für Bauchtanz, Ballett, Burlesque-Tanz, Yoga und tänzerisches Fitness-Workout an. Der Standardtanz von Paaren gehört nicht zu ihrem Repertoire. Sie begehrte die Wiedereröffnung der Tanzschule, die auf Grund der Corona-Krise geschlossen wurde.Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Tanzstudio... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 16.07.1987
- 208 C 545/86 -

Lärm durch eine im Wohnhaus betriebene Tanzschule begründet Anspruch auf Mietminderung in Höhe von 20 %

Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung

Geht von einer über der Wohnung liegenden Tanzschule bis in die späten Abendstunden Lärm aus, so liegt darin eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung. Dies kann eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 1986 aufgrund der Lärmbelästigung durch eine über ihrer Wohnung liegenden Tanzschule ihre Miete um 20 %. Bis teilweise 24 Uhr gingen von der Tanzschule Belästigungen in Form von Vibrationen, Schallgeräusche, rhythmisches Klatschen und andere stark zu vernehmende Laute aus. Die Vermieterin akzeptierte die Mietminderung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2014
- I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12 -

BGH zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Gerichtshof weist OLG-Entscheidung zu neu festgelegten Gesamtverträge mit höheren Vergütungen für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungs­schutz­rechten zurück

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit mehreren vom Oberlandesgericht München festgesetzten Gesamtverträgen über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht zu befassen. Der Bundesgerichtshof wies letztlich die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück, da dieses nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht überzeugend begründet hatte, weshalb die neu festgelegte Vergütung in Höhe eines 30 %-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif der Billigkeit entspricht.

Die drei Beklagten des zugrunde liegenden Verfahrens sind Vereine, zu deren Mitgliedern zahlreiche Tanzschulen oder Ballettschulen gehören. Diese geben bei Tanzkursen oder im Ballettunterricht auf Tonträgern aufgenommene Musik wieder. Dafür haben sie sowohl an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) als auch an die Klägerin, die Gesellschaft... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.01.2013
- I-4 U 171/12 -

Werbung für Tanzunterricht mit garantiertem Lernerfolg unzulässig

Werbung mit der Aussage "garantieren wir ... den ... Lernerfolg" für Verbraucher irreführend und unlauter

Die Werbung einer Tanzschule, die beim Besuch ihres Tanzunterrichts einen Lernerfolg garantiert, kann unzulässig sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.

In dem zugrunde liegenden Fall haben die Parteien, die jeweils eine Tanzschule in Essen betreiben, darüber gestritten, ob der Beklagte seinen Tanzunterricht im Internet mit der Aussage „garantieren wir … den … Lernerfolg“ bewerben darf. Der Kläger hatte hierin eine irreführende und damit unzulässige Werbung mit einem nicht zu garantierenden Lernerfolg gesehen. Der Beklagte hatte diese... Lesen Sie mehr