Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.10.2021
- 4 KN 292/16, 4 KN 174/17 und 4 KN 190/17 -
Normenkontrollverfahren gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ der Region Hannover teilweise erfolgreich
Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ teilweise unwirksam
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen einzelne Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung „Totes Moor“ der Region Hannover für unwirksam erklärt und damit den Anträgen der Antragsteller teilweise stattgegeben.
Die von der Region Hannover erlassene
Freizeitsportler klagten
Die Antragsteller in dem Verfahren 4 KN 292/16 bieten von Startplätzen in der Nähe des Steinhuder Meeres gegen Entgelt Ballonfahrten an. Sie hatten ein Verbot der Verordnung angegriffen, das unter anderem Flugbeschränkungen für bemannte Luftfahrzeuge regelt. In den anderen beiden Verfahren hatten sich ein seit 1906 am Steinhuder Meer aktiver Segelverein (4 KN 190/17) und ein Mitglied dieses Vereins (4 KN 174/17), der auch Eigentümer von Flächen im
Normenkontrollanträge hatten teilweise Erfolg
Das OVG hat den Anträgen teilweise stattgegeben. Dabei hat er das in der Verordnung geregelte Verbot, im
Naturschutzbehörde fehlt Entscheidungsbefugnis für weitreichendes Flugverbot
Für den Teil des Naturschutzgebiets, der nicht zugleich Europäisches Vogelschutzgebiet ist, hat der Senat das
Verbotszone war nicht wie vorgeschrieben zeichnerisch dargestellt
Der Senat hat schließlich das
Einschränkungen im Wassersport nicht zu beanstanden
Abgesehen von einer einzelnen Verfahrensvorschrift hat der Senat die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30964
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30964
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.