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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 02.11.2022
- 10 B 1092/22 -
Haltung von Hängebauchschweinen im Wohngebiet ist keine zulässige Kleintierhaltung
Hängebauchschweine dürfen nicht im Garten eines Wohngrundstücks gehalten werden
Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Stadt Recklinghausen ist gegen die Schweinehaltung unter anderem eingeschritten, weil insbesondere die Belästigung der Nachbarn durch Gerüche ein öffentliches Interesse an einer sofortigen
OVG bestätigt Vorinstanz
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin bleibt ohne Erfolg. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Der Einwand der Antragstellerin, die zwingend zu prüfenden Belange des Wohls der beiden Tiere seien nicht hinreichend berücksichtigt worden, ist unzutreffend. Die Antragstellerin hat keine Gesichtspunkte dafür aufgezeigt, dass entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts die Haltung von Hängebauchschweinen bei typisierender Betrachtung eine in einem
Nutzungsuntersagung rechtmäßig
Die der Antragstellerin in der angefochtenen Ordnungsverfügung gesetzte Frist von circa drei Wochen ist in Würdigung der offensichtlichen Baurechtswidrigkeit verhältnismäßig, zumal die Antragstellerin etwa einen Monat vor Erlass der Verfügung dazu angehört worden ist und seitdem damit rechnen musste, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32335
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