die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tierhaltungsverbot“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 02.11.2022
- 10 B 1092/22 -
Haltung von Hängebauchschweinen im Wohngebiet ist keine zulässige Kleintierhaltung
Hängebauchschweine dürfen nicht im Garten eines Wohngrundstücks gehalten werden
Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Stadt Recklinghausen ist gegen die Schweinehaltung unter anderem eingeschritten, weil insbesondere die Belästigung der Nachbarn durch Gerüche ein öffentliches Interesse an einer sofortigen Nutzungsuntersagung begründe. Das Verwaltungsgericht hielt diese Verfügung für rechtmäßig, weil die Halterin der Schweine (Antragstellerin) nicht im Besitz einer Baugenehmigung für die Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur auf ihrem Grundstück sei. Zur Begründung hat es ausgeführt: Das Grundstück der Antragstellerin liegt in einem Wohngebiet, in dem nur eine als Annex zum Wohnen zulässig ist. Das setzt voraus, dass die Tierhaltung in dem betreffenden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 09.10.2019
- 8 K 2481/19.TR -
Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen wiederholten Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Anordnungen rechtmäßig
Androhung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandlungen gegen Tierhaltungs- und Betreuungsverbot nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Trier hat ein gegen eine Tierhalterin verfügtes behördliches Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für rechtmäßig erklärt und die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte seit dem Jahr 2004 verschiedene Tiere in variierender Anzahl in ihrem privaten Haushalt gehalten, darunter Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Hasen und Chinchillas. Bei zahlreichen Kontrollen stellten die Veterinäre der zuständigen Behörde seit Mai 2004 wiederholt Mängel in ihrer Tierhaltung fest. Unter anderem wurde bemängelt, dass weder... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.09.2019
- 6 K 1578/19 -
Umfassendes Tierhaltungsverbot wegen massiver Mängel bei der Hundehaltung bestätigt
Ehepaar darf unter Auflagen künftig nur noch zwei Hunde behalten
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass für ein Ehepaar aus Monschau die Haltung und Betreuung von Wirbeltieren jeder Art wegen massiver Mängel bei der Tierhaltung untersagt bleibt.
Grund für das Verbot waren massive Mängel in der Tierhaltung, die bei zahlreichen Kontrollen über Jahre hinweg festgestellt worden waren. So hat die Tierschutzbehörde insbesondere beanstandet, dass von den über 80 Hunden lediglich einer art- und tierschutzgerecht gehalten werde. Die übrigen seien auf viel zu kleinem Raum und in den eigenen Exkrementen gehalten worden. In der Folge habe... Lesen Sie mehr