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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.08.2022
- 4 B 61/21 -
OVG bestätigt Schließung und Versiegelung einer für das „Königreich Deutschland“ geführten Gaststätte in Köln
Fehlende Gaststättenerlaubnis und Unzuverlässigkeit der Betreiberin rechtfertigen Schließung
Die Stadt Köln war berechtigt, eine Gaststätte ohne vorherige schriftliche Anordnung zu schließen und zu versiegeln, die eine Gastwirtin als „Zweckbetrieb“ für das „Königreich Deutschland“ führen wollte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss entschieden.
Die Antragstellerin, die sich als Staatsangehörige des „Königreichs Deutschland“ begreift, betrieb in Köln eine
Betreiberin fehlt Gaststättenerlaubnis und Zuverlässigkeit für den Betrieb einer Gaststätte
Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag im Wesentlichen zurückgewiesen. Die Stadt Köln war zur
Erweiterte Gewerbeuntersagung und weiterer Zwangsmittelandrohungen rechtswidrig
Hinsichtlich der erweiterten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32116
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