Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 16.01.2024
- 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 -
Keine Befangenheit des Senatsvorsitzenden in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz
Oberverwaltungsgericht lehnt Befangenheitsantrag der AfD ab
Der Vorsitzende des für die Berufungsverfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), zuständigen 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts ist nicht wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Antrag der AfD auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters abgelehnt.
Die
Keine Befangenheit des Senatsvorsitzenden erkennbar
Das OVG hat zur Begründung seines Beschlusses ausgeführt: Der Senatsvorsitzende hat weder durch seine bisherigen verfahrensleitenden Maßnahmen noch durch sein sonstiges richterliches Verhalten den Eindruck der Voreingenommenheit oder mangelnden Neutralität erweckt. Die Behandlung der Berufungsverfahren war sachgemäß und lässt objektiv keinen Schluss auf unsachliche Erwägungen oder Motive des Richters zu. Der „böse Schein“ einer möglichen Befangenheit lässt sich auch nicht aus seiner Ablehnung der von der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33651
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33651
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.