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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015
- 1 A 807/15 -
Entscheidung über Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr nicht zu beanstanden
Entlassung wegen mangelnder Eignung des Soldaten rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die vorzeitige Entlassung eines ehemaligen Zeitsoldaten aus der Bundeswehr rechtmäßig ist, weil er der salafistischen Szene zuzurechnen ist. Das Gericht bestätigte damit eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen.
Das Verwaltungsgericht Aachen hatte durch Urteil vom 26. Februar 2015 entschieden, die Entscheidung, den Kläger wegen mangelnder
OVG bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts, dass die wertende Entscheidung des Dienstherrn über das Vorliegen eines Eignungsmangels im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüft werden könne, weil nur die militärischen Vorgesetzten sachverständig und zuverlässig beurteilen könnten, ob der
Kläger kann Vorwürfe über Zugehörigkeit zur salafistischen Szene nicht widerlegen
Das Oberlandesgericht folgte dieser Auffassung nicht. Der Kläger habe insbesondere die Fakten, die nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Annahme rechtfertigten, er habe sich zunehmend radikalisiert und müsse mittlerweile als gefestigter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 21040
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