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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2016
- 13 A 516/14.A -
Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig
Nicht jedem Rückkehrer nach Italien droht unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Grundrechte-Charta der EU
Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, droht bei einer Rückkehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht.
Zahlreiche Asylbewerber, die über
Systemische Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen nicht zu erwarten
Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat angenommen, dass der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein allein stehender junger Mann, nach der Dublin II-Verordnung nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
[Aktenzeichen: 19 K 2789/13.A]
- Systematische Mängel beim Asyl- und Aufnahmeverfahren: Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 17.12.2014
[Aktenzeichen: 4 K 1536/14.DA.A]) - Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 22.09.2014
[Aktenzeichen: 5 A 91/14 u.a.])
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Dokument-Nr. 22647
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