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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2013
- 5 A 1293/11 -
Bei Opernpremiere muss einem Pressefotografen keine Fotoerlaubnis erteilt werden
Recht zur Aufnahme eigener Fotos ergibt sich nicht aus grundrechtlich geschützter Presse- und Informationsfreiheit
Eine Oper muss einem Pressefotografen bei Opernpremieren keine Fotoerlaubnis erteilen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Fotojournalist erfolglos eine Fotoerlaubnis zur Premiere der Inszenierung "Samson et Dalila" im Mai 2009 begehrt. Diese Aufführung hatte in der
Oper kann im Interesse einer ungestörten Aufführung Journalisten das Fotografieren verbieten
Das Gericht hat ausgeführt, das geltend gemachte Recht, eigene Fotos aufzunehmen, ergebe sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlich geschützten Presse- und Informationsfreiheit. Zwar sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12]) - Landesrechnungshof muss einem Pressejournalisten Auskunft erteilen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2013
[Aktenzeichen: 5 B 1493/12])
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Dokument-Nr. 15420
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