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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.07.2013
- 5 A 607/11 -
Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters rechtmäßig
Vom Straftäter ausgehende erhebliche konkrete Gefahr rechtfertigt Observation und damit einhergehende Auswirkungen für die Angehörigen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die polizeiliche Observation eines hochgradig rückfallgefährdeten Sexualstraftäters für rechtmäßig erklärt. Die Auswirkungen der Observation auf die Familienangehörigen, die ihn in ihrem Haus aufgenommen hatten, sind hinzunehmen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angehörige der Kläger war zweimal wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Er hatte zuletzt eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren voll verbüßt. Obwohl zwei Gutachter gegen Ende des Jahres 2008 zu dem Ergebnis gekommen waren, dass er künftig mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen werde, durch die die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt würden, erwies sich eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als rechtlich unmöglich. Nach dem Zuzug des Angehörigen zu den Klägern im März 2009 ordnete der zuständige Behördenleiter die längerfristige
OVG bestätigt Rechtmäßigkeit der längerfristigen Observation
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die
Angehörige wurden nicht gezielt mitobserviert
Die Maßnahme habe im maßgeblichen Zeitraum jedoch zumindest übergangsweise bei Beachtung strikter Verhältnismäßigkeit auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden können. Danach sei die Betroffenheit der Kläger von der längerfristigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Dauerobservation: Aus Sicherungsverwahrung Entlassener Sexualstraftäter durfte dauerhaft überwacht werden
(Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 28.11.2012
[Aktenzeichen: 6 K 745/10]) - Keine polizeiliche Observation eines entlassenen Gewalt- und Sexualstraftäters ohne aktuelles Gutachten zur Rückfallgefahr
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2013
[Aktenzeichen: 1 S 1817/12])
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Dokument-Nr. 16224
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