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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2021
- 6 B 1105/21 -
Keine Pflicht des Rettungsassistenten zur Fortbildung zum Notfallsanitäter
Kein Eilrechtsschutz gegen Anordnung zur Fortbildung zum Notfallsanitäter
Zwar kann ein Rettungsassistent nicht dazu verpflichtet werden, eine Fortbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Gegen die Anordnung einer solchen Fortbildung besteht aber kein Eilrechtsschutz. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei der Feuerwehr beschäftigter
Zweifel an Pflicht zur Fortbildung zum Notfallsanitäter
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hielt zwar das Bestehen einer Pflicht zur
Kein Eilrechtsschutz gegen Anordnung zur Fortbildung zum Notfallsanitäter
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Eilrechtsschutzantrag dennoch ab. Der
Keine Unzumutbarkeit der Fortbildung
Dem Rettungsassistenten werden mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.06.2021
[Aktenzeichen: 19 L 1105/21]
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Dokument-Nr. 30711
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