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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2006
- 10 A 10785/05.OVG -
Christen im Irak werden nicht aus religiösen Gründen verfolgt
Christen droht im Irak nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung aus religiösen Gründen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Die Kläger, ein 45jähriger chaldäischer Christ und seine 36 Jahre alte Ehefrau aus Bagdad reisten im Dezember 1999 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Mit ihrem
Zur Zeit der Ausreise der Kläger im Jahre 1999 seien die Christen im Irak nicht politisch verfolgt worden. Das Regime Saddam Husseins habe eine ausgesprochen laizistische Prägung gehabt und christenfeindliche Übergriffe Dritter nicht geduldet. Dementsprechend seien die Kläger seinerzeit auch nicht wegen einer solchen Verfolgung anerkannt worden. Zwar habe sich die Lage der Christen nach dem Sturz Saddam Husseins im Irak dramatisch verschlechtert. Eine gezielte Verfolgung gerade aus religiösen Gründen, wie sie für die Beibehaltung der Flüchtlingseigenschaft nötig sei, drohe den Klägern dort aber nicht. Die Christen seien vielmehr ebenso wie andere Volksgruppen, also etwa die Schiiten, Sunniten und auch Kurden Opfer der dort herrschenden allgemeinen terroristischen Gewalt, die in einer bürgerkriegsähnlichen Situation unterschiedslos jeden treffen könne. Die dennoch festzustellenden religiös motivierten Anschläge auf Kirchen und Gottesdienste kämen weder so häufig vor noch seien sie so schwerwiegend, dass von einer generellen Verfolgung der Christen im Irak gesprochen werden könne. Schließlich hätten die Kläger die Möglichkeit, sich der Gefahr einer solchen Verfolgung durch ein Ausweichen in den kurdisch kontrollierten Nordirak zu entziehen. Dort hätten die meisten irakischen Christen ursprünglich gelebt und auch die Kläger noch verwandtschaftliche Beziehungen.
siehe auch
Christen dürfen in den Irak abgeschoben werden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 06.12.2006
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Dokument-Nr. 3466
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