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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2017
- 7 B 11276/17.OVG -
Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer
Aufnahme einer Berufsausbildung trotz bereits entsprechend erworbener Berufsqualifikation stellt sich als rechtsmissbräuchlich dar
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung) hat, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat.
Der – nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens ausreisepflichtige – armenische Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits beantragte im Februar 2017 die Erteilung einer Ausbildungsduldung. Er strebt die
Gesetzgeber sieht keine Duldung für bereits berufsqualifizierte Ausländer vor
Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf Erteilung einer sogenannten Ausbildungsduldung. Nach der seit August 2016 geltenden Fassung des Ausländergesetzes sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 24684
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