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Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 27.05.2010
- 2 B 95/10 -
Nachbar hat keinen Anspruch auf unverbaute Aussicht
Beeinträchtigung der Aussicht verletzt nicht nachbarliches Rücksichtnahmegebot
Wird durch ein Bauvorhaben die Aussicht eines Nachbarn beeinträchtigt, so ist darin keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots zusehen. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf eine unverbaute Aussicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein
Überprüfung des Bauvorhabens auf Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis führte zunächst aus, dass der
Rücksichtslosigkeit lag nicht vor
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts habe hier keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots vorgelegen. Denn der Verlust einer Aussichtsmöglichkeit stelle gegenüber den Nachbarn keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 08.03.2010
[Aktenzeichen: 5 L 149/10]
- Bayerischer VGH: Anwohner müssen versperrte Aussicht durch Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken hinnehmen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.07.2011
[Aktenzeichen: 15 N 08.2086]) - Blick auf Schloss Neuschwanstein baurechtlich nicht geschützt
(Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 31.08.2009
[Aktenzeichen: Au 4 S 09.1084])
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Dokument-Nr. 15907
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