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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aussicht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2015
- 3 U 4/14 -
Bauträger muss Eigentumswohnung wegen nachträglich verbautem Skyline-Blick zurücknehmen
Sichtbehindernde Bebauung stellt nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Bauträger dazu verurteilt, eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, weil der den Käufern zugesagte "Skyline-Blick" nachträglich verbaut worden war.
Im zugrunde liegenden Streitfall schlossen die Kläger im Jahr 2008 mit dem beklagten Bauträger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main zum Preis von rund 326.000 Euro. Die Übergabe der Wohnung, die u.a. mit einem Verkaufsprospekt beworben worden war, fand 2009 statt. In der Zeit danach errichtete der Bauträger unterhalb des Wohnhauses und jenseits eines angrenzenden Parks ein weiteres dreigeschossiges Gebäude. Hierdurch wurde die freie Sicht auf die Frankfurter Skyline beschränkt, die von der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung der Kläger aus möglich war. Während das Panorama von der Terrasse der Wohnung zuvor den Blick auf... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 27.05.2010
- 2 B 95/10 -
Nachbar hat keinen Anspruch auf unverbaute Aussicht
Beeinträchtigung der Aussicht verletzt nicht nachbarliches Rücksichtnahmegebot
Wird durch ein Bauvorhaben die Aussicht eines Nachbarn beeinträchtigt, so ist darin keine Verletzung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots zusehen. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf eine unverbaute Aussicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Nachbar gegen die genehmigte Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Seiner Meinung nach habe sich das Bauvorhaben aufgrund seiner Massivität nicht in die Umgebung eingefügt und habe zu einer Beeinträchtigung der Aussicht geführt. Es habe damit gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Saarland habe der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 17.10.2006
- 310 C 1727/06 -
Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten rechtfertigen keine Mietminderung
Sanierungsarbeiten gehören zum allgemeinen Lebensrisiko
Sanierungsarbeiten gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Kommt es daher im Rahmen solcher Arbeiten zu Beeinträchtigungen der Wohnqualität, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürth hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung über Belästigungen aufgrund von Sanierungsarbeiten an einer Brücke. So soll es zu erheblichen Lärmstörungen gekommen sein, die ein Öffnen der Fenster unmöglich machten. Weiterhin sei der Balkon angesichts der durch die Arbeiten entstandenen Staubentwicklung nicht nutzbar gewesen. Zudem wurden Bäume gefällt, so... Lesen Sie mehr
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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2011
- 9 S 236/11 -
Verschlechterte Sicht wegen einer nachträglich errichteten Holzwand an der Grenze zum Nachbargarten ist kein Mietmangel
Unmittelbare Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ist nicht beeinträchtigt
Errichten die Nachbarn entlang ihrer Gartengrenze eine Holzwand, so besteht aufgrund einer möglichen Verschlechterung der Aussicht kein Mietmangel. Wäre die besondere Lage des Gartens und der Ausblick jedoch Bestandteil des Mietvertrags und würde sich auf den Mietpreis auswirken, so läge ein Grund zur Mietminderung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
Im vorliegenden Fall machten Mieter Mietminderung wegen einer nachträglich von den Nachbarn errichteten Holztrennwand entlang ihrer Gartengrenze geltend. Der Vermieter forderte die Zahlung der vollständigen Miete, da für ihn ein Mietmangel nicht ersichtlich war.Das Landgericht Karlsruhe bestätigte, dass ein Mietmangel nicht vorgelegen habe. Das Gericht teilte die Ansicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gronau, Urteil vom 21.02.1991
- 3 C 288/90 -
Bäume gefällt: Mieter hat kein Recht auf unveränderte Aussicht
Mieter muss Rodung von Bäumen hinnehmen / Kein Mietminderungsrecht
Ein Mieter ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, wenn Bäume gefällt wurden. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung in einer Wohnanlage. Die Wohnanlage befand sich auf einem großen Grundstück mit einem schönen, alten Baumbestand. Im Verlauf der Mietzeit entschlossen sich die Eigentümer einen Teil des Grundstücks zu verkaufen. Der neue Eigentümer nahm auf dem gekauften Grundstück Baumrodungen vor.Der Mieter sah wegen... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.07.2011
- 15 N 08.2086 -
Bayerischer VGH: Anwohner müssen versperrte Aussicht durch Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken hinnehmen
Kein Recht auf freien Seeblick
Ein Bebauungsplan, der eine Bebauung zulässt, mit der für bereits ansässige Bewohner der freie Blick auf den Bodensee und das jenseitige Ufer einschränken wird, ist rechtmäßig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall befürchteten die Eigentümer einer am See gelegenen Wohnungsanlage in der Gemeinde Nonnenhorn, dass bei Verwirklichung des Bebauungsplans die Sicht von ihren Wohnungen auf den Bodensee in Richtung Vorarlberg und auf den Segelhafen verlorenen gehe oder zumindest stark eingeschränkt werde. Ihre Wohnungen würden dadurch auch erheblich im Wert gemindert.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 12.08.2008
- 41 C 190/08 -
Kreuzfahrtgesellschaft muss auf eingeschränkte Aussicht bei Kabinen hinweisen
Gebuchte Unterkunft muss Katalogbildern in etwa entsprechen
Sofern die im Reisekatalog gezeigten Bilder und die dazugehörigen Angaben zur Kabinenausstattung eines Kreuzfahrtschiffs zum Teil stark von den eigentlichen Gegebenheiten abweichen, muss darauf explizit hingewiesen werden. Sofern alle weiteren Reiseleistungen korrekt erbracht werden, ist eine Reisepreisminderung allerdings nur in geringem Maße möglich. Dies entschied das Amtsgericht Rostock.
Die Kläger hatten eine Reise auf einem Kreuzfahrtschiff gebucht. Die Bilder im Reisekatalog vermittelten den Eindruck von Großzügigkeit und Weite hinsichtlich der Kabinen. Die Bilder zeigten eine großzügige Zimmerverglasung und verglaste Balkonbrüstung mit Blick auf das Meer und in die Ferne. Die zugewiesene Kabine wich von den Bildern jedoch stark ab. Die Balkonbrüstung wurde von einer... Lesen Sie mehr
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