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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2021
- 2 LB 93/18 -
OVG Schleswig: Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert
Unteralimentation stellt Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat anlässlich der Berufung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte gegen Urteile des Verwaltungsgerichts entschieden, dass deren Besoldung im Jahre 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt. Diese Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
Die Verfahren betreffen Klagen eines Studienrates, einer Realschullehrerin, einer Realschulrektorin und eines Oberstudiendirektors, die sich alle vier durch den DGB vertreten lassen haben. Im September 2018 hatte das Verwaltungsgericht bereits für die
Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums
Das
Indizien für eine "evident unzureichende" Besoldung
Gerade dies vermochte das OVG in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsstufen nicht festzustellen. Als Indizien für eine "evident unzureichende"
Keine Rechtfertigung den Beamten allein aus haushalterischen Gründen ein derart einseitiges Sonderopfer aufzuerlegen
Das beklagte Land vermochte die damit gegebene Vermutung einer evident unzureichenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30036
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