wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.11.2022
5 MB 23/22 -

Steuerpflicht für Zweitwohnung auf Sylt trotz Zutrittsverbots wegen Corona-Pandemie

Unerheblichkeit der coronabedingten Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung auf der Insel Sylt muss auch dann die Steuer gezahlt werden, wenn der Zutritt zur Insel in der Corona-Pandemie verboten war. Die coronabedingte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Wohnung ist für die Zweitwohnungssteuer unerheblich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Jahr 2020 sollte der Eigentümer einer Zweitwohnung auf der Insel Sylt die Zweitwohnungssteuer zahlen. Er hielt dies für nicht richtig. Er führte an, dass von März bis Juni 2020 aufgrund des Lockdowns und der Reisebeschränkungen infolge von Corona ein Zugang zu seiner Wohnung auf Sylt nicht möglich war. Für diese Zeit müsse daher die Steuerpflicht entfallen. Der Wohnungseigentümer beantragte schließlich Eilrechtsschutz.

Verwaltungsgericht sah während Betretungsverbots keine Steuerpflicht

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hielt eine Steuerpflicht für den Zeitraum 3. April bis 3. Mai 2020 für nicht gegeben, da in diesem Zeitraum das Betreten der Insel Sylt für solche Personen untersagt war, die keine Hauptwohnung dort hatten. Das Zutrittsverbot habe die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit der Nutzung der Zweitwohnung ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Gemeinde.

Oberverwaltungsgericht bejaht Steuerpflicht trotz Zutrittsverbots

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der Gemeinde. Dem Wohnungseigentümer sei kein vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, da der Steuerbescheid rechtmäßig sei. Trotz des Zutrittsverbots habe der Wohnungseigentümer die Zweitwohnung innegehabt im Sinne von § 2 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Sylt. Vorübergehende Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit lassen das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet nicht entfallen.

Keine Vergleichbarkeit mit bauordnungsrechtlicher Nutzungsuntersagung

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei die Situation auch nicht vergleichbar mit einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung, da die Corona-Schutzverordnung von Schleswig-Holstein keine Nutzuntersagung enthalten habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.09.2022
    [Aktenzeichen: 4 B 24/22]
Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32419 Dokument-Nr. 32419

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32419

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?