wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungsmöglichkeit“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.11.2022
- 5 MB 23/22 -

Steuerpflicht für Zweitwohnung auf Sylt trotz Zutrittsverbots wegen Corona-Pandemie

Unerheblichkeit der coronabedingten Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung

Für eine Zweitwohnung auf der Insel Sylt muss auch dann die Steuer gezahlt werden, wenn der Zutritt zur Insel in der Corona-Pandemie verboten war. Die coronabedingte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Wohnung ist für die Zweitwohnungssteuer unerheblich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Jahr 2020 sollte der Eigentümer einer Zweitwohnung auf der Insel Sylt die Zweitwohnungssteuer zahlen. Er hielt dies für nicht richtig. Er führte an, dass von März bis Juni 2020 aufgrund des Lockdowns und der Reisebeschränkungen infolge von ein Zugang zu seiner Wohnung auf Sylt nicht möglich war. Für diese Zeit müsse daher die Steuerpflicht entfallen. Der Wohnungseigentümer beantragte schließlich Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hielt eine Steuerpflicht für den Zeitraum 3. April bis 3. Mai 2020 für nicht gegeben, da in diesem Zeitraum... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.11.2018
- 205 C 172/18 -

Fehlende Nutzungsmöglichkeit der Wohnung aufgrund Gesundheitszustands des Mieters rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch den Mieter

Möglicher Anspruch auf Mietaufhebung nach Benennung eines Nachmieters

Kann ein Mieter aufgrund seines Gesund­heits­zustandes seine Wohnung nicht weiter nutzen, begründet dies kein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter. Ihm kann aber ein Anspruch auf Abschluss eines Miet­aufhebungs­vertrags zustehen, wenn er einen Nachmieter benennt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigten die Mieter einer Wohnung das Mietverhältnis Mitte März 2017 fristlos und hilfsweise fristgemäß. Sie stützten die fristlose Kündigung darauf, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation und der damit verbundenen Betreuung in einem Pflegeheim die Wohnung nicht weiter haben nutzen können. Die Vermieter waren mit der fristlosen Kündigung nicht... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2018
- 67 S 150/18 -

Kostenpflichtiger Parkplatz für Mieter stellt grundsätzlich wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 dar

Voraussetzung ist tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter

Ein vom Vermieter bereitgestellter Parkplatz ist selbst dann grundsätzlich als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017 anzusehen, wenn er kostenpflichtig ist. Voraussetzung ist aber, dass eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit für den Mieter besteht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien eines Mietvertrags einer Berliner Wohnung über eine Mieterhöhung. Der Vermieter wertete dabei unter anderem das Vorhandensein von Parkplätzen für die Mieter als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017. Dies sah eine Mieterin angesichts der Kostenpflicht der Parkplatznutzung aber anders. Für die Nutzung eines Parkplatzes... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2018
- VI ZR 57/17 -

BGH: Nutzungs­entschädigung aufgrund vorübergehend fehlender Ge­brauchs­möglich­keit eines Motorrads

Nutzung des Motorrads nur bei günstigem Wetter schließt Anspruch nicht aus

Kann ein Motorrad aufgrund eines schädigenden Verhaltens eines anderen vorübergehend nicht genutzt werden, kann dem Eigentümer grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungs­entschädigung zu stehen. Der Umstand, dass das Motorrad nur bei günstigem Wetter genutzt wird, schließt den Anspruch nicht aus. Maßgeblich ist, ob der Eigentümer zur Nutzung willens und in der Lage war und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 stieß ein Mann aus Unachtsamkeit ein Motorrad um, was dabei erheblich beschädigt wurde. Das Motorrad wurde vom Eigentümer und Halter in der Zeit von März bis Oktober und bei gutem Wetter genutzt. Er fuhr mit dem Motorrad zur Arbeit, zu weiter entfernt wohnenden Bekannten oder zum Einkaufen. In der übrigen Zeit nutzte er... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.04.2017
- VG 26 L 267.17 -

Berliner Bäder-Betriebe müssen privatem Schwimmkurs-Anbieter nicht unbeschränkten Zugang zu Bädern gewähren

Sondernutzung zum "Personal Training" kann wegen begrenzter Kapazitäten auf konkret bezeichnete Schwimmbäder und Nutzungszeiten beschränkt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Berliner Bäder-Betriebe einem privaten Anbieter von Schwimmkursen nicht den unbeschränkten Zugang zu ihren Bädern eröffnen müssen.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens bietet Schwimmkurse für eine oder zwei Personen durch "Personal Trainer" in öffentlichen Schwimmbädern an. Sie machte geltend, dass die Nutzung der Bäder für den privaten Schwimmunterricht nicht verboten und in der Vergangenheit geduldet worden sei. Die Antragsgegnerin lehnte die Erteilung einer generellen Zustimmung zur Durchführung... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Köln, Urteil vom 31.07.2014
- 203 C 192/14 -

Mietminderung von 2 % bei Entzug der Nutzungsmöglichkeit des mitvermieteten Dachbodens gerechtfertigt

Bei 75 qm großer Wohnung stellt Entzug der Dachbodennutzung erheblichen Mangel dar

Besteht nach dem Mietvertrag eine Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden und wird diese Möglichkeit entzogen, kann der Mieter seine Miete um 2 % mindern. Bei einer 75 qm großen Wohnung stellt der Entzug der Dachbodennutzung auch keinen unerheblichen Mangel dar. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da ihm die nach dem Mietvertrag gewährte Dachbodennutzung entzogen wurde. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an, sodass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB um 2 % mindern... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
- 221 C 345/12 -

Unbenutzbarkeit eines etwa 1,25 qm großen Balkons rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch sowohl im Sommer als auch im Winter aufgehoben

Wird die Nutzung eines Balkons bau­ordnungs­rechtlich untersagt, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Dies gilt auch dann, wenn der Balkon nur 1,25 qm groß ist. Zudem ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch sowohl im Sommer als auch im Winter aufgehoben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da das Bauaufsichtsamt die Nutzung des Balkons aufgrund dessen Baufälligkeit untersagt hatte. Die Vermieter erkannten das Minderungsrecht nicht an. Sie führten an, dass es sich um einen unerheblichen Mangel gehandelt habe, da der Balkon lediglich 1,25 qm groß war. Zudem sei dem Balkon im Winter kein Wohnwert... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2013
- 63 S 628/12 -

Feuchter Keller einer Doppelhaushälfte rechtfertigt Mietminderung

Erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit

Der feuchter Keller einer Doppelhaushälfte rechtfertigt eine Mietminderung, wenn aufgrund der Feuchtigkeit die Nutzungsmöglichkeit des Kellers, etwa zur Lagerung von Lebensmitteln oder zum Trocknen von Wäsche, erheblich beeinträchtigt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer im Jahr 1939 errichteten Doppelhaushälfte ihre Miete, da der Keller durchfeuchtet war. Dies führte dazu, dass Bausubstanz von den Wänden rieselte, gelagerte Pappe klamm wurde und aufbewahrte Lebensmittel und Schuhe schimmelten. Da die Vermieterin das Minderungsrecht aber nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.10.2000
- 218 C 138/00 -

Entzug der vertraglich zugesicherten Nutzungsmöglichkeit von Waschküche, Trockenspeicher und Garten rechtfertigt Mietminderung von 17,6 %

Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache ist erheblich eingeschränkt

Entzieht der Vermieter trotz mietvertraglich zugesicherter Nutzungsmöglichkeit die Waschküche, den Trockenspeicher und den Garten, so ist die Gebrauchs­tauglichkeit der Mietsache erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann daher seine Miete um 17,6 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter ihr die Nutzung der Waschküche, des Trockenspeichers und des Gartens entzog. Gegenstand des Mietvertrags war jedoch die Mitbenutzungsberechtigung der genannten Räume und des Gartens. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht ein. Seiner Meinung nach habe er die Nutzung entziehen können,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 04.08.1987
- 47 C 2816/86 -

Klopf- und Knackgeräusche der Heizung sind vom Vermieter zu beseitigen

Jedenfalls bei Vorliegen einer nicht unerheblichen Störung

Gehen von einer Heizung erhebliche Störungen in Form von Klopf- und Knackgeräuschen aus, so muss der Vermieter diese beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung verlangte vom Vermieter die Beseitigung von Klopf- und Knackgeräuschen im Heizkörper und den Rohrleitungen in seinem Schlafzimmer. Diese seien beim Betrieb der Anlage aufgetreten. Die Geräusche waren unterschiedlich laut, wurden von unterschiedlich langen Pausen unterbrochen und traten in hoher oder niedriger sowie... Lesen Sie mehr