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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.08.2016
- 1 ZKO 288/16 -
Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten wegen Besuches eines Gymnasiums mit bilingualem Schwerpunkt
Thüringer Schulfinanzierungsgesetz knüpft Beförderungs- und Erstattungspflicht allein an angestrebten deutschen Schulabschluss
Das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz verpflichtet den Schulträger grundsätzlich nicht dazu, die Beförderungskosten für den Schulweg zu einer entfernteren Schule zu übernehmen, nur weil die Schule einen bestimmten schulischen Schwerpunkt oder ein besonderes schulisches Profil anbietet. Dies entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die in einem Weimarer Ortsteil wohnt, begehrte von der Stadt Weimar die Übernahme von
VG und OVG verneinen Anspruch auf Schülerbeförderungskosten
Nachdem das Widerspruchsverfahren und die Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolglos geblieben waren, hatte das Thüringer Oberverwaltungsgerichts über den Antrag der Mutter hinsichtlich der Zulassung der Berufung zu entscheiden. Der Antrag blieb jedoch erfolglos. Eine für die Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten kostenfreie
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2016
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 10.03.2016
[Aktenzeichen: 2 K 573/15 We]
- Schüler hat keinen Anspruch auf volle Fahrtkostenübernahme für Besuch eines weiter entfernt liegenden Sport-Gymnasiums
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.07.2013
[Aktenzeichen: 2 A 10634/13.OVG]) - Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei verkürztem gymnasialen Bildungsgang (G 8)
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.12.2013
[Aktenzeichen: 7 A 1481/13]) - Fahrtkostenerstattung auch für Schüler von bilingualen Realschulen möglich
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: 4 K 1856/10])
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Dokument-Nr. 23045
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