die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schülerbeförderung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 04.07.2022
- 9 K 463/22.TR -
Keine Erstattung von Taxikosten bei Schülerbeförderung
Übernahme der Taxikosten in voller Höhe nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar
Landkreise und kreisfreie Städte sind nicht verpflichtet, die Kosten eines für den Schulweg genutzten Taxis zu erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Geklagt hatte ein durch seine Eltern vertretenes Kind aus dem Landkreis Trier-Saarburg, das über eine sogenannte Schülerfahrkarte zwischen seinem Wohnort und dem Ort der Grundschule verfügt. Allerdings ist die nächstgelegene Bushaltestelle im Wohnort der Klägerin mehr als 1 km von der Wohnanschrift entfernt. Seit 2021 gibt es für diese Strecke keine Schulbusverbindung mehr. An einem Tag im März 2021 wurde das Kind von seiner Wohnanschrift mit dem Taxi zur Grundschule transportiert. Die Kosten in Höhe von 70,00 € wurden beim Landkreis geltend gemacht, der die Übernahme indes ablehnte und stattdessen 2,20 € als fiktiv entstandene Kosten für öffentliche... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.03.2021
- 9 K 2663/20.TR -
Rückforderung von Schülerbeförderungskosten
VG Trier weist Klage einer Mutter ab
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Klage gegen einen Rückforderungsbescheid von Schülerbeförderungskosten des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgewiesen.
Der im Verfahren beklagte Eifelkreis hatte für den Sohn der Klägerin, der eine Realschule plus in Bitburg besucht, die Schülerbeförderungskosten für zwei Monate im Schuljahr 2016/2017 und 10 Monate im Schuljahr 2017/2018 übernommen. Auf dem von den Eltern unterzeichneten Antrag war als Hauptwohnsitz des Schülers ein etwa 7 km von Bitburg entfernter Ort benannt. Nachdem der Vater des... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.01.2020
- 2 ME 622/19 -
Region Hannover muss Beförderungskosten für Schulbesuch in benachbartem Landkreis in begrenztem Umfang übernehmen
Schüler hat Anspruch auf Ersattung der Kosten für Zeitkarte im Personennahverkehr
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern in einem benachbarten Landkreis liegt.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schülerin, die mit ihren Eltern in einer Gemeinde am Rand der Region Hannover wohnt, besucht die ca. 7 km vom Wohnort entfernte, räumlich am nächsten gelegene Realschule, die jedoch in einem benachbarten Landkreis liegt. Die nächstgelegene Realschule im Bereich der Region Hannover befindet sich dagegen ca. 26 km vom Wohnort... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.01.2019
- L 7 AS 783/15 -
Jobcenter ist nicht zur Erstattung von Schülerfahrtkosten verpflichtet
Kostenübernahme ist vorrangig Aufgabe des Schulträgers
Das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Jobcenter nicht zur Erstattung von Schülerfahrtkosten verpflichtet ist.
Die Klägerinnen der zugrunde liegenden Verfahren bezogen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sie begehrten von dem beklagten Jobcenter die Übernahme ihrer monatlichen Schülerbeförderungskosten in Höhe von je 36,40 Euro als Bildungs- und Teilhabeleistung nach dem SGB II in der Zeit von Juni 2012 bis Dezember 2014. Bei der von ihnen besuchten Fördergrundschule... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2018
- 4 K 123/18.KO -
Grundschüler an einer Freien Waldorfschule hat keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung
Gesetzgeber muss Schüler von öffentlichen und privaten Schulen schulwegkostenrechtlich nicht gleichbehandeln
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Schüler keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zu einer nicht in seinem Grundschulbezirk liegenden Freien Waldorfschule hat.
Der 2010 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt die Erstattung von Fahrtkosten zur Freien Waldorfschule in Kastellaun, deren 1. Klasse er seit seiner Einschulung im Schuljahr 2017/2018 besucht. Er wohnt in einer Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis, die weder im Grundschulbezirk der Grundschule Kastellaun noch in einem benachbarten Grundschulbezirk liegt. Seinen... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.03.2018
- L 15 AS 69/15 -
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Gymnasiumsbesuch
Verweis auf näher gelegene Oberschule mit anderem Bildungsgang zur Erlangung des Abiturs nicht zulässig
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Schüler aus Bremen geklagt, der im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") stand. Er besuchte seit dem Schuljahr 2010/2011 ein Gymnasium, das ca. 6 km von seiner Wohnung entfernt gelegen ist. Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten hatte die Stadtgemeinde Bremen mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 14.09.2016
- 7 K 3107/14.GI u.a. -
3 km langer Schulweg: Kein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Schulweg nicht "besonders gefährlich"
Die Klagen von 22 Eltern gegen Bescheide, die die Übernahme der Schülerbeförderungskosten abgelehnt hatten, wurden abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
In den hier vorliegenden Fällen ging es um weniger als 3 km betragende Schulwege aus den Stadtteilen Dortelweil und Heilsberg zum Schulzentrum. Die Kinder der Kläger besuchen dort die Sekundarstufe I.Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, weil der Schulweg für die Kinder nicht "besonders gefährlich" im Sinne der gesetzlichen Regelung sei. Die in den Widerspruchsbescheiden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.08.2016
- 4 K 51/16.KO und 4 K 52/16.KO -
Stadt Koblenz zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten verpflichtet
Von der Stadt benannte Privatschule durfte nicht als Vergleichsschule einbezogen werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Stadt Koblenz die Kosten für die Schülerbeförderung zweier Schülerinnen übernehmen muss, da die von der Stadt benannte Privatschule zu Unrecht in die Vergleichsbetrachtung mit einbezogen wurde.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die beklagte Stadt die Übernahme von Schülerbeförderungskosten mit der Begründung abgelehnt, dass die Schülerfahrtkosten nur dann zu übernehmen seien, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar sei. Dies sei immer dann der Fall, wenn er sich als besonders gefährlich erweise oder der kürzeste, nicht besonders gefährliche... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.08.2016
- 1 ZKO 288/16 -
Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten wegen Besuches eines Gymnasiums mit bilingualem Schwerpunkt
Thüringer Schulfinanzierungsgesetz knüpft Beförderungs- und Erstattungspflicht allein an angestrebten deutschen Schulabschluss
Das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz verpflichtet den Schulträger grundsätzlich nicht dazu, die Beförderungskosten für den Schulweg zu einer entfernteren Schule zu übernehmen, nur weil die Schule einen bestimmten schulischen Schwerpunkt oder ein besonderes schulisches Profil anbietet. Dies entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die in einem Weimarer Ortsteil wohnt, begehrte von der Stadt Weimar die Übernahme von Schülerbeförderungskosten für ihren Sohn, der den bilingualen Zug des Staatlichen Humboldt-Gymnasiums in Weimar besucht, um dort neben dem deutschen Abitur das französische Baccalauréat (sogenanntes AbiBac) zu erwerben. Die Stadt Weimar lehnte die Übernahme... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 24.07.2016
- 2 K 824/15.NW -
Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten setzt Erfüllung strenger Anforderungen voraus
Fußweg muss länger als vier Kilometer oder besonders gefährlich sein
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz ein Anspruch auf Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel beim Besuch der Sekundarstufe I eines Gymnasiums nur besteht, wenn der Fußweg entweder länger als vier Kilometer oder besonders gefährlich ist. Da diese Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren nicht erfüllt waren, verneinte es einen Anspruch auf Schülerbeförderungskosten für eine Schülerin der 10. Klasse.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die im Ortsteil Oberhofen wohnt, besuchte im Schuljahr 2014/2015 die 10. Klasse des Gymnasiums im Alfred-Grosser-Schulzentrum in Bad Bergzabern. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte in den Jahren zuvor die Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen, nach einer kreisweiten Überprüfung der Schulwege dies aber ab dem Schuljahr... Lesen Sie mehr