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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2022
- 1 B 200/22 -
Kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze unmittelbar vor Grundstück
Abwehrrecht bei gravierender Verletzung des Anliegergebrauchs
Einem Anlieger steht grundsätzlich kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor seinem Grundstück zu. Wird jedoch sein Anliegerrecht gravierend verletzt, so kann ihm ein Abwehrrecht zustehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 erfuhr eine im Saarland ansässige Gewerbebetreiberin, das aufgrund von Baumaßnahmen die etwa 13 öffentlichen Parkplätze vor ihrem Betrieb wegfallen sollten. Die Gewerbebetreiberin betrieb eine Poststelle und führte an, dass sie die Parkplätze als
Kein Anspruch auf Erhaltung der öffentlichen Parkplätze
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Schutz des Anliegergebrauchs erstrecke sich nicht auf die Aufrechterhaltung einer bestehenden günstigen Zufahrtsmöglichkeit oder der Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs. Ein
Keine Verletzung des Anliegergebrauchs wegen geplanter Errichtung der Ladezone
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 12.09.2022
[Aktenzeichen: 5 L 1061/22]
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Dokument-Nr. 32410
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