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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anliegergebrauch“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23.08.2024
- 10 L 584/24 -
Fußgänger ist von einem Halteverbot nicht betroffen und kann daher nicht gegen das Halteverbot klagen
Der dem Anlieger zustehende Anliegergebrauch gewährleistet nur die Zugänglichkeit zum Grundstück und gibt kein Recht auf Möglichkeit der Benutzung der Straße zum Halten
Am Talbothof in Aachen gibt es weder ein (vorläufiges) Verbot für Schwerlastverkehr noch wird das dortige Haltverbot vorläufig ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Der Antragsteller, der sich mit seinem Eilantrag gegen das in der Straße "Talbothof" im Zuge der Einrichtung der angrenzenden Baustraße zum Trinkwasserreservoir angeordnete Haltverbot richtet, ist nicht antragsbefugt.Er gehört schon nicht - wie erforderlich - zum Adressatenkreis des Haltverbots, da er seinen eigenen Angaben zufolge nur als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt. Da er selbst also nicht Fahrzeugführer ist, betrifft ihn das Haltverbot nicht. Auf eine etwaige mittelbare Betroffenheit - etwa als Beifahrer - kommt es hingegen nicht an. Aus seiner Eigenschaft als Anlieger kann der Antragsteller ebenfalls keine Betroffenheit... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2022
- 1 B 200/22 -
Kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze unmittelbar vor Grundstück
Abwehrrecht bei gravierender Verletzung des Anliegergebrauchs
Einem Anlieger steht grundsätzlich kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor seinem Grundstück zu. Wird jedoch sein Anliegerrecht gravierend verletzt, so kann ihm ein Abwehrrecht zustehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 erfuhr eine im Saarland ansässige Gewerbebetreiberin, das aufgrund von Baumaßnahmen die etwa 13 öffentlichen Parkplätze vor ihrem Betrieb wegfallen sollten. Die Gewerbebetreiberin betrieb eine Poststelle und führte an, dass sie die Parkplätze als Ladezone benötige. Diesen Umstand hatte die Behörde eingeplant und bereits... Lesen Sie mehr
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