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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RGZ 117, 121

Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ), Band: 117, Seite: 121

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RGZ 117, 121:

Reichsgericht, Urteil vom21.05.1927
- V 476/26 -

Edelmann-Fall: Ein Edelmannswort ersetzt keine Formvorschriften (RGZ 117, 121)

Wenn der Gesetzeswortlaut nicht weiterhilft, begründen Parteien ihre Ansprüche gerne unter Verweis auf allgemeine Rechtsgrundsätze und Generalklauseln wie den Grundsatz von Treu und Glauben. Der vom Reichsgericht 1927 entschiedene Edelmann-Fall zeigt exemplarisch, dass sich damit gesetzliche Wertungen nicht aushebeln lassen. So kann aus einer moralischen Verpflichtung nicht unbedingt eine rechtliche Bindungswirkung abgeleitet werden. Wenn zwei Vertragsparteien eine Vereinbarung treffen, dabei aber bewusst die gesetzlichen Formvorschriften außer Acht lassen, so entfaltet die Vereinbarung auch keine rechtliche Bindungswirkung. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RGZ 117, 121 wird teils auch als „RGZ 117, S. 121“ zitiert.