Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2019, 125
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2019, Seite: 125
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2019, 125:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom18.10.2018
- 30 C 3465/17 (71) -
Fluggesellschaft muss bei Verpassen eines Anschlussfluges ausreichende Zeit zum Umsteigen darlegen und gegebenenfalls nachweisen
Verpasst ein Fluggast seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem Fluggast eine ausreichende Zeit zum Umsteigen zur Verfügung stand. Dabei kann nicht auf die Minimum Connecting Time (MCT) abgestellt werden. Die MCT gibt nicht die tatsächliche zur Verfügung stehende Umsteigezeit an. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2019, 125 wird teils auch als „RRa 19, 125“, „RRa 2019, S. 125“ oder „RRa 19, S. 125“ zitiert.