Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: Rpfleger 2006, 149
Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger),
Jahrgang: 2006, Seite: 149
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
Rpfleger 2006, 149:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle Rpfleger 2006, 149 wird teils auch als „Rpfleger 06, 149“, „Rpfleger 2006, S. 149“ oder „Rpfleger 06, S. 149“ zitiert.