Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: Rpfleger 2014, 335
Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger),
Jahrgang: 2014, Seite: 335
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
Rpfleger 2014, 335:
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom14.03.2014
- 2 Ws 81/14 -
Briefkontrolle: Korrespondenz eines Strafgefangenen mit parlamentarischen Fraktionen unterfällt dem Überwachungs- und Kontrollverbot des § 29 Abs. 2 StVollzG
Die Korrespondenz eines Strafgefangenen mit einer parlamentarischen Fraktion unterfällt dem Überwachungs- und Kontrollverbot des § 29 Abs. 2 StVollzG. Eine parlamentarische Fraktion stellt zudem kein "Organ" des Bundestages dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle Rpfleger 2014, 335 wird teils auch als „Rpfleger 14, 335“, „Rpfleger 2014, S. 335“ oder „Rpfleger 14, S. 335“ zitiert.