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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.09.2017
- S 11 1839/16 -
Verzögerungen bei Beschaffung von Hochzeitspapieren kann Anspruch auf Witwenrente auch nach nur zwei Monaten Ehe begründen
Ernsthafte Heiratsabsichten bestanden schon mehrere Monate vor Feststellung einer lebensbedrohlichen Krankheit
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine hinterbliebene Ehefrau Anspruch auf Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe hat, obwohl bereits am Hochzeitstag absehbar war, dass der krebskranke Ehemann sehr bald sterben würde. Wesentlicher Grund für die späte Hochzeit war nach den Ermittlungen des Gerichts der Umstand, dass sich die Beschaffung von erforderlichen Papieren aus der Ukraine monatelang hingezogen hatte. Trotz der kurzen Dauer der Ehe von weniger als einem Jahr liegt deshalb keine - einen Anspruch ausschließende - Versorgungsehe vor.
Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung soll Unterhaltsansprüche gegen einen Ehepartner ersetzen, die durch dessen Tod weggefallen sind. Allerdings setzt der Anspruch auf
Sachverhalt
Die 1957 geborene, aus der Ukraine stammende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens lernte 2007 ihren späteren Ehemann kennen, der bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (der Beklagten) versichert war. Im Dezember 2010 wurde bei ihm anlässlich einer Krankenhausbehandlung eine bereits fortgeschrittene Krebserkrankung festgestellt. Im Februar 2011 beantragten beide die Eheschließung beim Standesamt, Ende März heirateten sie in Berlin. Bereits zwei Monate später, Anfang Juni 2011, starb der Versicherte.
Antrag auf Gewährung von Witwenrente abgelehnt
Den Antrag der Klägerin auf Gewährung von
Gesamtbetrachtung der Umstände entscheidend für Feststellung einer Versorgungsehe
Im Januar 2016 erhob die Klägerin hiergegen Klage. Das Sozialgericht Berlin beraumte eine mündliche Verhandlung an und hörte vier Zeuginnen aus dem Umfeld der Eheleute. Im Ergebnis gab es der Klägerin Recht und verpflichtete die Beklagte zur Gewährung einer
Beschaffung von Papieren aus der Ukraine erwies sich als langwierig und schwierig
Vorliegend sei die lebensbedrohliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2017
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online
- Eheschließung nach Diagnose einer potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung spricht für Versorgungsehe
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20.10.2016
[Aktenzeichen: S 17 R 2259/14]) - Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe – Langes Scheidungsverfahren verhinderte frühere Hochzeit
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2012
[Aktenzeichen: S 11 R 5359/08])
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Dokument-Nr. 24916
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