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Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 23.02.2017
- S 39 U 89/15 -
Kein Unfallversicherungsschutz für Lehrerin bei Volleyballturnier des Schulfördervereins
Vom Schulförderverein organisierte Veranstaltung ist nicht als versicherte Schulveranstaltung oder Betriebssport zu werten
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass eine Lehrerin, die bei einem vom Förderverein der Schule organisierten Volleyballturnier teilnimmt und dabei eine Knieverletzung erleidet, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 49 Jahre alte Klägerin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Lehrerin an einem Gymnasium. Der Förderverein der
Volleyballturnier war weder betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch schulische Veranstaltung
Das Sozialgericht Dresden wies die dagegen gerichtete Klage ab. Das Volleyballturnier war weder eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch eine schulische Veranstaltung. Der Förderverein hatte das Turnier organisiert, um die Verbundenheit mit der
Vom Förderverein organisiertes Volleyballtournier ist nicht als Betriebssport zu werten
Auch der Gedanke, dass sie an
Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
§ 8 Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
- Studenten genießen während des Hochschulsports auch beim Skikurs im Ausland und bei Hochschulmeisterschaften Unfallversicherungsschutz
(Bundessozialgericht, Urteil vom 04.12.2014
[Aktenzeichen: B 2 U 13/13 R und B 2 U 10/13 R]) - Augenverletzung eines Lehrers durch Schneeballschlacht mit Schülern ist Dienstunfall
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 04.12.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1220/11])
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Dokument-Nr. 23954
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