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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2020
- S 37 AS 3080/19 -
Pfandflaschensammlerin hat Anspruch auf Hartz IV-Leistungen
Nur geringe Einnahmen aus Pfandflaschensammeln bleiben im Einzelfall anrechnungsfrei
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine 53-jährige Pfandflaschensammlerin aus Düsseldorfer einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte in der Vergangenheit gegenüber dem
SG bejaht Anspruch auf Hartz IV
Das Sozialgerichts Düsseldorf urteilte zu Gunsten der Klägerin. Das Gericht habe sich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme davon überzeugen können, dass die Klägerin wohnungslos sei und häufiger auf dem Grundstück der Mutter ihres ehemaligen Lebensgefährten übernachte. Ihre Hilfebedürftigkeit stehe aber in jedem Falle fest. Sie habe weder Einkommen noch Vermögen, noch lebe sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person. Ihr stehe daher der Regelbedarf zu. Angerechnet werden dürfe nur das Kindergeld, das ihr grundsätzlich als Kindergeldberechtigte für ihre Tochter zur Verfügung gestanden habe. Die Einnahmen aus Pfandflaschensammeln seien so gering gewesen, dass sie in diesem Einzelfall haben anrechnungsfrei bleiben müssen. Denn die Lage der Klägerin werde dadurch nicht so günstig beeinflusst, dass daneben Leistungen vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2020
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
- Hartz IV: Sozialgerichte müssen tatsächlich notwendige Eilbedürftigkeit für vorläufige Leistungsgewährung anhand der Umstände des Einzelfalls prüfen
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.08.2017
[Aktenzeichen: 1 BvR 1910/12]) - Hartz IV-Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009
[Aktenzeichen: L 19 B 297/09 AS ER])
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Dokument-Nr. 28283
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