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Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.05.2009
- S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 -
SG Frankfurt: Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Fernseher
Fernseher stellt sozialüblichen Standard dar
Hartz IV-Empfänger können für die Erstausstattung ihrer Wohnung auch Leistungen zur Anschaffung eines gebrauchten Fernsehgerätes beanspruchen. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt.
In den beiden entschiedenen Fällen zogen die Klägerinnen nach einer Trennung vom Lebensgefährten bzw. nach dem Auszug aus dem elterlichen
Anspruch auf gebrauchten Fernseher
Das Sozialgericht Frankfurt hat in beiden Verfahren den Klägerinnen Recht gegeben. Zur Erstausstattung einer Wohnung zählten in der Regel alle Gegenstände, die in Haushalten unterer Einkommensgruppen üblicherweise vorhanden sind. Dies sei bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2009
Quelle: ra-online, SG Frankfurt am Main
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Dokument-Nr. 8267
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