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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.10.2004
S 3 U 1742/02 -

Zigarettenrauchen schadet nicht nur der Gesundheit

Sozialgericht lehnt Anerkennung einer Berufskrankheit ab

Das Sozialgericht Giessen hat die Klage einer Witwe auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung abgewiesen. Deren Mann war in Alter von 60 Jahren infolge von akutem Rechtsherzversagen bei schwerster Atemnot verstorben, nachdem ihm 10 Monate vorher ¼ der Lunge entfernt worden war.

Er hatte von 1979 bis 1990 als Monteur und Schweißer bei einer Firma in Alsfeld gearbeitet. Bis zu seinem Tod war er starker Raucher. Noch zu dessen Lebzeiten hatte die pneumologische Abteilung der Universitätsklinik Giessen den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit (Metallstaublungenerkrankung, Schweißerlunge) bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt.

Die Berufsgenossenschaft lehnte aber eine Anerkennung mit der Begründung ab, infolge des bis zum Tod fortgesetzten Rauchens sei eine konkurrierende Ursache für die Entstehung der Lungenerkrankung vorhanden. Damit könne ein Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit nicht mehr nachgewiesen werden.

Die 3. Kammer des Sozialgerichts unter Vorsitz von Richterin Hiltmann holte im sich daran anschließenden Klageverfahren ein internistisch-pneumologisches Gutachten nach Aktenlage bei dem Leiter einer Fachklinik für Lungenerkrankungen ein und wies die Klage auf eine Unfallrente ab, nachdem dieser ebenfalls das massive Zigarettenrauchen als mögliche Ursache für das Entstehen der Erkrankung angesehen hatte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung 04/2004 des SG Gießen vom 04.11.2004

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