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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 08.07.2014
- S 11 KR 2405/12 -
Krankenkasse muss Hilfsmittel für behindertes 2-jähriges Kind zum Besuch des Schulkindergartens zahlen
Aufnahme in den Kindergarten für frühzeitige sonderpädagogische Förderung notwendig
Das Sozialgericht Heilbronn hat eine Krankenkasse dazu verpflichtet, einem zweijährigen behinderten Kind die Kosten für Hilfsmittel zu erstatten, die dem Kind wegen der Förderbedürftigkeit den Besuch des Schulkindergartens ermöglichen.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein zweijähriges
Krankenkasse verweigert Kostenübernahme für zweites Zimmerfahrgestell
So wurde der Junge bereits mit knapp zweieinhalb Jahren in den Schulkindergarten aufgenommen. Allerdings konnte das vorhandene und von ihm weiterhin benötigte Zimmerfahrgerüst wegen seiner Größe (ebenso wenig wie die dazugehörige Sitzschale) nicht täglich vom Fahrdienst in den
Krankenkasse hätte Zimmerfahrgerüst zur Verfügung stellen müssen
Die hiergegen gerichtete Klage des Landkreises hatte vor dem Sozialgericht Heilbronn Erfolg. Die
Hinweis zur Rechtslage:
§ 33 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V]:
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden
§ 14 Abs. 4 S. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IX]:
Wird [...] durch einen Rehabilitationsträger [...] festgestellt, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist, erstattet dieser dem Rehabilitationsträger, der die Leistung erbracht hat, dessen Aufwendungen nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2014
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Krankenkasse muss Kosten für Schiebe- und Bremshilfe für den Rollstuhl einer schwerbehinderten Sechsjährigen übernehmen
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2013
[Aktenzeichen: S 25 KR 525/12]) - Schwerstbehinderte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für E-Bike gegen die Krankenkasse
(Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 11/08 R]) - Krankenkasse muss Kosten für elastische Spezialbandage für behindertes Kind übernehmen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2008
[Aktenzeichen: L 8 KR 69/07 ])
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Dokument-Nr. 18486
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