Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013
- S 1 U 225/13 -
Kniegelenksschäden eines Fliesenlegers können nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
Arbeitstechnische und medizinische Voraussetzungen für Anerkennung der Gesundheitsstörungen als Folge einer Berufskrankheit nicht erfüllt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Kniegelenksschäden eines Fliesenlegers nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können. Eine Meniskuserkrankung setzt voraus, dass der Versicherte während seiner täglichen Arbeitszeit mehr als ein Drittel der Zeit meniskusbelastende Arbeitshaltungen eingenommen hat. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt.
Der 1967 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls absolvierte ab Mitte 1987 eine Lehre als
Arbeitstechnische Voraussetzungen für Anerkennung einer Berufskrankheit nicht erfüllt
Die deswegen erhobene Klage wies das Sozialgericht Karlsruhe ab. Voraussetzung für die Feststellung von Gesundheitsstörungen als Folge einer
Ursächlicher Zusammenhang der Kniegelenksarthrose mit beruflichen Belastungen hier nicht wahrscheinlich
In Bezug auf die Kniegelenksarthose (Berufskrankheit Nr. 2112) seien zwar die arbeitstechnischen, nicht aber die medizinischen Voraussetzungen gegeben. Denn bei einer - wie hier - beidseitigen Gelenksbelastung sei nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erwarten, dass das Ausmaß einer Gelenksarthrose weitgehend symmetrisch verlaufe, weil beide
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2014
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.05.2012
[Aktenzeichen: L 9 U 211/09]) - Arthrose im Kniegelenk ist bei Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.12.2011
[Aktenzeichen: S 6 U 1145/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17426
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17426
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.