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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018
- S 4 KR 2398/17 -
Keine Verweigerung des Krankengeldes während Auslandsurlaub bei durchgehender AU-Bescheinigung und Bescheinigung des Arztes über Reisefähigkeit
Krankenkasse muss mögliche Vorteile eines Erholungsurlaubs für Versicherten berücksichtigen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld während eines Urlaubs im Ausland nicht verweigern darf, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bescheinigt wurde und der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war arbeitsunfähig erkrankt und bezog
Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung während Zeitraum des Urlaubs
Die
Mögliche Vorteile eines Erholungsurlaubs seitens der Krankenkasse nicht genügend berücksichtigt
Die hiergegen gerichtete Klage war vor dem Sozialgericht Karlsruhe erfolgreich. Die Beklagte habe ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt, da sie die möglichen Vorteile eines Erholungsurlaubs für den Kläger nicht genügend berücksichtigt habe. Auch hätte die Beklagte beachten müssen, dass der Urlaub des Klägers schon vor seiner Arbeitsunfähigkeit gebucht worden war. Im Übrigen sollten die Vorschriften über das Ruhen des Krankengeldanspruchs bei einem Auslandsurlaub nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung behält auch bei Aufenthalt im EU-Ausland ihre Wirksamkeit
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017
[Aktenzeichen: L 5 KR 135/16]) - Krankengeld bei Erkrankung während eines Auslandsurlaubs: Krankenkasse muss nur bei ordnungsgemäßem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zahlen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.11.2008
[Aktenzeichen: L 8 KR 169/06])
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Dokument-Nr. 25590
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