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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017
- S 5 AL 2937/17 -
Keine Sperrzeit bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister
Arbeitnehmer kann sich bei Aufgabe der Beschäftigung zur Teilnahme an beruflicher Weiterbildung gegebenenfalls auf einen wichtigen Grund berufen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, um an einer Weiterbildung zum Meister teilnehmen zu können, Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen Kündigung und Beginn der Weiterbildung hat. Eine Sperrzeit ist hier nicht zulässig, da die Weiterbildung nicht berufsbegleitend erfolgen und der Arbeitnehmer sich daher auf einen wichtigen Grund bei der Kündigung berufen kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war als Brauer beschäftigt. Weil er eine
Arbeitslosigkeit bis zum Beginn der Weiterbildung ließ sich nicht verhindern
Die Klage hatte teilweise Erfolg. Das Sozialgericht Karlsruhe verurteilte die Beklagte, dem Kläger
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Beginn der Weiterbildung
Ab dem 11. September 2017 stehe dem Kläger allerdings kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 26852
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