Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 11.04.2013
- S 10 AS 1221/11 -
Hartz IV: Nächtlicher Fußweg durch Industriegebiet zum Beschäftigungsort zumutbar
Fußweg ist weder von der Länge noch von der Gefährlichkeit her unakzeptabel
Einem Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") kann es zumutbar sein, zur Aufnahme einer Tätigkeit, einen nächtlichen Weg von der Arbeitsstelle nach Hause durch ein Industriegebiet zurückzulegen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Job-Center der aus Bad Kreuznach stammenden Klägerin eine Stelle in einer Wäscherei im
Aufnahme der Tätigkeit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit zumutbar
Das Sozialgericht Mainz bestätigte diese Entscheidung. Es sei der Klägerin zumutbar gewesen, die Tätigkeit aufzunehmen um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern, denn der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2013
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
- Hartz IV: Keine Leistungskürzung bei Verweigerung von 4,50 Euro-Job
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.02.2009
[Aktenzeichen: S 31 AS 317/07]) - Hartz IV: Wiederholtes Unterlassen von Bewerbungsbemühungen führt zum Wegfall des Arbeitslosengeldes
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2011
[Aktenzeichen: S 24 AS 2153/11 ER])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15746
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15746
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.