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Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 31.07.2012
- S 4 AL 314/10 -
"Noch-Nicht-Student" hat Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Einschreibung
Status eines Studenten nicht allein durch Immatrikulation erworben
Auch Studenten haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch nur bis zur ersten Vorlesung. Dies hat das Sozialgericht Mainz in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall hatte eine junge Frau aus Baumholder im Wintersemester 2010/2011 an der Fachhochschule Trier ein
Nur allein Immatrikulation nicht ausreichend für Ablehnungsbescheid
Das Sozialgericht hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und den Fall der Klägerin abweichend eingeschätzt. Die Richter wiesen darauf hin, dass nicht allein auf die
Studentin erhält Arbeitslosengeld für 26 Tage
Der Vertreter der Agentur für Arbeit schloss sich dieser Auffassung für den zu entscheidenden Fall an und sprach ein Anerkenntnis aus. Die Klägerin erhält somit das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2012
Quelle: Sozialgericht Mainz/ ra-online
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Dokument-Nr. 13935
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