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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.12.2011
- S 18 AS 8899/08 -
Hartz IV: Computerprogramm "Heikos" zur Ermittlung von Heizkosten nicht geeignet
Angemessenheitsobergrenze darf nicht anhand von Durchschnittswerten für einzelne Berechnungsposten gebildet werden
Das Computerprogramm "Heikos" ist nicht geeignet, um die Angemessenheit von Heizkosten zu ermitteln. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem zugrunde liegenden Fall lebt der Kläger in einer 34 qm großen
Grenzwert für Heizkosten darf vom Jobcenter nicht mit Hilfe des Computerprogramms "Heikos" ermittelt werden
Die Klage hatte nur teilweise Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart verurteilte das
Begrenzung der Heizkosten auf Durchschnittswerte würde Hilfeempfängern überdurchschnittliches Energiesparverhalten abverlangen
Weil Empfängern von Arbeitslosengeld II lediglich Wohnraum zugestanden werde, der nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genüge und keinen gehobenen Wohnstandard aufweise, sei der Wohnraum hilfebedürftiger Menschen typischerweise durch einen unterdurchschnittlichen Energiestandard gekennzeichnet. Wenn das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 13992
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