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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 23.06.2016
- S 15 AS 2759/12 -
Jobcenter muss Hartz IV-Bezieher Heizkosten nachzahlen
Computerprogramm "Heikos 2.0" zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Computerprogramm "Heikos 2.0" der Stadt Heilbronn zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet ist und das Jobcenter eine Bezieher von Hartz IV-Leistungen daher Heizkosten nachzahlen muss.
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 35-jährige alleinerziehende Mutter zog nach der Trennung von ihrem Lebenspartner zusammen mit ihrem seinerzeit zweijährigen Sohn im März 2011 in eine rund 70m² große Wohnung in Heilbronn, welche mit Öl beheizt wird. Die Warmwasserbereitung erfolgt über die Heizungsanlage. Das
Computerprogramm "Heikos 2.0" legt unzulässigerweise pauschale Werte eines idealen Heizverhaltens zugrunde
Die hiergegen gerichtete Klage war vor dem Sozialgericht Heilbronn erfolgreich. Das vom
Hinweis zur Rechtslage:
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es [...] nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II).
Beim
Der "Bundesweite Heizspiegel" basiert auf bundesweit erhobenen Heizdaten von rund 63.000 zentral beheizten Wohngebäuden und wird seit 2005 jährlich veröffentlicht (vgl. www.heizspiegel.de). Hieraus ergeben sich Vergleichswerte für öl-, erdgas- und fernwärmebeheizte Wohnungen, gestaffelt nach der von der jeweiligen Heizungsanlage zu beheizenden Wohnfläche, die hinsichtlich des Heizenergieverbrauchs zwischen "optimal", "durchschnittlich", "erhöht" und "extrem hoch" unterscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2016
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Hartz IV: Computerprogramm "Heikos" zur Ermittlung von Heizkosten nicht geeignet
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.12.2011
[Aktenzeichen: S 18 AS 8899/08]) - Trotz zu hoher Heizkosten: Jobcenter muss tatsächlich entstandene Kosten übernehmen
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2012
[Aktenzeichen: S 18 AS 2968/12 ER])
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Dokument-Nr. 22847
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