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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17.06.2016
- S 24 AS 6353/14 -
Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu "islamfreundlicherer" Privatschule bei nahegelegener staatlicher Schule
Besuch einer staatlich nicht nur einseitig konfessionell orientierten Schule zumutbar
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Jobcenter die Schülerbeförderungskosten zu einer "islamfreundlicheren" Privatschule nicht übernehmen muss, wenn der Besuch der nächstgelegenen staatlichen Schule zumutbar ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren besuchten mehrere Geschwister einer im Bezug von sogenannten "Hartz IV-Leistungen" stehenden Familie aus Esslingen eine
SG weist Klage auf Kostenübernahme ab
Das Sozialgericht Stuttgart hat die auf Übernahme der Beförderungskosten gerichtete Klage abgewiesen. Die Kläger konnten insbesondere nicht mit der Argumentation durchdringen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 23006
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