Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2015
- 1 B 298/14, 1 B 300/14 -
Ehemaliges Boardinghaus kann vorläufig als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden
Interessen der Nachbarn auf Nutzung ihrer Gebäude werden durch Gemeinschaftsunterkunft nicht nennenswert beeinträchtigt
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein leerstehendes Gebäude in Schkeuditz, das früher als Hotel und Boardinghaus (d. h. zur Beherbergung von Langzeitnutzern) diente, vorläufig als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt werden darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall legten zwei Nachbarn, die ein Hotel bzw. ein Bürogebäude betreiben, Widerspruch gegen eine
Abweichung vom Bebauungsplan im vorliegenden Fall zulässig
Das Verwaltungsgericht ordnete die aufschiebende Wirkung
Gründe des Allgemeinwohls erfordern Nutzung des leerstehenden Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Diese Voraussetzungen hat das Oberverwaltungsgericht bejaht. Denn die Grundzüge des Bebauungsplans werden bezogen auf das gesamte Gewerbegebiet durch die Umnutzung des einen Gebäudes nicht berührt und die Interessen
§ 31 Abs. 2 BauGB in der ab 26. November 2014 geltenden Fassung lautet:
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge
1. Gründe des Wohls
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2015
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auch im Gewerbegebiet möglich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2013
[Aktenzeichen: 11 K 2941/13]) - Mitgliedsstaat muss während Prüfung des Asylantrags Mindestgrundversorgung von Asylbewerbern sicherstellen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.09.2012
[Aktenzeichen: C-179/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20748
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20748
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.