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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.04.2019
- 1 Ss OWi 177/18 (63/19) -
Bußgeld wegen verweigerter Teilnahme an Moscheebesuch
Verhinderung des Schulbesuchs am gesamten Tag rechtfertigt Geldbuße
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Eltern eines Schülers, die ihren Sohn an einem Schultag nicht zur Schule schickten, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern, ein festgesetztes Bußgeld in Höhe von insgesamt 50 Euro zahlen müssen. Das Oberlandesgericht ließ damit die Rechtsbeschwerde der Eltern gegen das Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zu.
Die Betroffenen des zugrunde liegenden Falls sind die Eltern eines Schülers, der im Frühsommer 2016 die 7. Klasse eines Gymnasiums in Rendsburg besuchte. Der Lehrplan für das Fach Erdkunde sah unter anderem den "Besuch eines islamischen Kulturzentrums, einer Moschee" vor. Dementsprechend wurde für den 14. Juni 2016 in der 5. und 6. Schulstunde der Besuch einer nahegelegenen
AG verhängt Bußgeld
Das Amtsgericht Meldorf verhängte gegen die Betroffenen Bußgelder wegen vorsätzlicher
OLG bestätigt Entscheidung des AG
Zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus: Werde gegen die Betroffenen - wie hier - eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2019
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online (pm)
- BVerfG: Eltern haben auch bei Konflikten aus religiösen Gründen Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 1358/09]) - VG Münster: Siebtklässler musste nicht aus religiösen Gründen vom Kinobesuch freigestellt werden
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12.02.2010
[Aktenzeichen: 1 K 528/09])
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Dokument-Nr. 27285
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