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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.01.2013
- 16 U 117/12 -
Hyperthermie-Behandlung zur Bekämpfung gegen Krebs nicht erstattungsfähig
Keine Erstattungsfähigkeit wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit der Behandlung
Unterzieht sich ein Versicherungsnehmer einer Hyperthermie-Behandlung zur Bekämpfung gegen Nierenkrebs, so braucht die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Denn eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall litt ein Mann an einem metastasierten Nierenzellkarzinom. Er unterzog sich deswegen einer
Keine Erstattungsfähigkeit einer Hyperthermie-Behandlung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und verneinte ebenfalls eine
Heilbehandlungen mit Versuchscharakter können erstattungsfähig sein
Medizinisch notwendig sei aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 980 NJW-RR 2013, 980
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Dokument-Nr. 16675
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