Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Münster, Urteil vom 25.08.2010
- S 11 KR 108/08 -
SG Münster: Kosten einer Hyperthermiebehandlung erstattungsfähig
Gericht bejaht Kostenübernahme trotz Ausschluss der Behandlungsmethode aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Sozialgericht Münster hat die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Tiefenhyperthermiebehandlung bejaht und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Übernahme der Kosten für eine neue ambulante Behandlungsmethode bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen berufen.
Die Hyperthermie ist eine Behandlungsmethode, bei der die Temperatur des Körpergewebes künstlich erhöht wird. Bei Krebserkrankungen wird diese Behandlungsmethode in Kombination mit einer Strahlen- oder Chemotherapie in Einzelfällen angewandt.
Hyperthermie 2005 nicht in Leistungskatalog gesetzlicher Krankenversicherungen aufgenommen
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) hat mit Beschluss vom Januar 2005 die Aufnahme der Hyperthermie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt.
Sozialgericht bejaht Erstattungsfähigkeit trotz Ablehnungsbeschluss
Das Sozialgericht Münster hat trotz dieser Entscheidung des GBA die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: Sozialgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10738
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10738
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.