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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.02.2016
- 17 U 66/15 -
Lieferung eines durch ein Chiffrierkürzel benannten 3-Türers statt des gewünschten 5-Türers kann Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen
Trotz Auslieferung eines 3-Türers kann gleichwohl Vertrag über Erwerb eines 5-Türers zustande gekommen sein
Enthält ein Bestellformular über ein Neufahrzeug ein Chiffrierkürzel, das der Käufer nicht kennt, und wird infolgedessen ein 3-Türer ausgeliefert, obwohl der Käufer einen 5-Türer kaufen wollte, so kommt unter bestimmten Umständen ein Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zustande. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin wollte einen
Fahrzeugkäuferin ist wegen korrekt zustande gekommenem Vertrag zum Rücktritt vom Kauf berechtigt
Das Landgericht verurteilte die Beklagte zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises, weil sich die Parteien tatsächlich nicht geeinigt und deshalb keinen wirksamen
Bestellung eines fünftürigen Fahrzeugs entspricht heutzutage typischem Kaufverhalten
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Oberlandesgericht aus, dass zwischen den Parteien ein
Beklagte muss Kaufpreis erstatten
Ist somit ein wirksamer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2016
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs nicht wegen "Servicemängel" möglich
(Landgericht Coburg, Urteil vom 08.05.2007
[Aktenzeichen: 22 O 473/06]) - Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers möglich
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015
[Aktenzeichen: 13 U 73/14])
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Dokument-Nr. 22373
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