Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2021
- 2 OLG 4 Ss 13/21 -
Stealthing: Heimliches Entfernen des Kondoms bei Geschlechtsverkehr als sexueller Übergriff strafbar
Ejakulation in Opfer nicht Voraussetzung für Strafbarkeit
Wer das Kondom während des Geschlechtsverkehrs heimlich entfernt und damit gegen den klar geäußerten Willen des Sexualpartners handelt (sog. Stealthing), kann sich wegen sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB strafbar machen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter in das Opfer ejakuliert. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2018 kam es in einer Wohnung zwischen einer Frau und einem Mann zu einvernehmlichen
Amtsgericht entschied auf Freispruch
Das Amtsgericht Kiel sprach den Angeklagten frei. Denn der
Oberlandesgericht bejaht Strafbarkeit des Stealthing
Das Oberlandesgericht folgte nicht der Ansicht des Amtsgerichts. Das
Ejakulation in Opfer nicht Voraussetzung für Strafbarkeit
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts komme es für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2021
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kiel, Urteil vom 17.11.2020
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30208
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30208
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.