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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stealthing“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2023
- (580) 288 Js 786/22 Ls Ns (49/23) -
Stealthing stellt regelmäßig keine Vergewaltigung dar
Geschlechtsverkehr als solcher erfolgte im gegenseitigen Einverständnis
Das Stealthing stellt in der Regel keine Vergewaltigung im Sinne von § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB dar. Denn es ist zu beachten, dass der Geschlechtsverkehr als solcher im gegenseitigen Einverständnis stattfand. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 36-jährigen Mann wegen sexuellen Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Er hatte bei einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr entgegen seiner Aussage kein Kondom übergezogen und somit in die Frau ejakuliert. Gegen die Höhe der Strafe legte der Angeklagte Berufung ein.Das Landgericht Berlin entschied sich gegen die Anwendung des Strafrahmens der Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB. Zwar seien die Voraussetzungen an sich gegeben. Jedoch weiche das Verhalten des Angeklagten... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2021
- 2 OLG 4 Ss 13/21 -
Stealthing: Heimliches Entfernen des Kondoms bei Geschlechtsverkehr als sexueller Übergriff strafbar
Ejakulation in Opfer nicht Voraussetzung für Strafbarkeit
Wer das Kondom während des Geschlechtsverkehrs heimlich entfernt und damit gegen den klar geäußerten Willen des Sexualpartners handelt (sog. Stealthing), kann sich wegen sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB strafbar machen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Täter in das Opfer ejakuliert. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2018 kam es in einer Wohnung zwischen einer Frau und einem Mann zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Die Frau hatte dabei mehrfach darauf hingewiesen, dass sie nur mit einem Kondom Geschlechtsverkehr haben will. Zwar kam es nachfolgend zum Geschlechtsverkehr mit einem Kondom, der Mann entfernte dies aber währenddessen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.07.2020
- 4 Ss 58/20, 161 Ss 48/20 -
Heimliches Abstreifen des Kondoms - Stealthing - ist als sexueller Übergriff strafbar
Heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr ist strafbar
Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen sogenannten "Stealthing" bestätigt. Danach ist das heimliche Abstreifen des Kondoms während des ursprünglich einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zumindest dann als sexueller Übergriff gemäß § 177 Absatz 1 StGB strafbar, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen ohne Kondom penetriert, sondern im weiteren Verlauf des ungeschützten Geschlechtsverkehrs in den Körper des Opfers ejakuliert.
Das Berliner Kammergericht bestätigte mit seinem Revisionsurteil die vorhergehenden Entscheidungen des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgerichts Berlin. Der Angeklagte war zunächst vom Amtsgericht Tiergarten wegen sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Absatz 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Das Landgericht Berlin setzte die... Lesen Sie mehr
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